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Es ist fast schon eine banale Erkenntnis, dass der Hersteller eines Produktes ein vorrangiges Interesse hat, sein Produkt abzusetzen. Dies gilt auch für Banken und Versicherungen. Der Gesetzgeber schreibt daher zurecht vor, den Mandanten aufzuklären für wen der Berater tätig ist: Für den Produkthersteller (z. B. Bank oder Versicherungsgesellschaft) oder für den Mandanten.

 

Als Finanzpartner gibt es für uns nur einen Weg: Wir sind der Anwalt Ihrer Interessen: Wir begleiten unsere Mandaten auf dem Weg zu einem professionellen und individuellen Finanzkonzept.

 

Dazu selektieren wir die Anbieter und Produkte, die für die Belange des Mandanten eine größstmögliche Passung bieten. Wir haben uns den strengen gesetzlichen Regelungen des ehrenwerten Maklerstatus unterworfen.

 

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